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Provision für die Quellensteuer

Zu Beginn eines Geschäftsjahres ist es wichtig, die verschiedenen Sätze in den Aufnahmen der Institutionen (UVG, KJM, FAK... ) zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, einschliesslich des Provisionssatzes für jede Aufnahme der Quellensteuer-Institution.

Jeder Kanton hat diesbezüglich seine eigenen Richtlinien und der Provisionssatz kann je nach Zahlung, die innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen muss, noch variieren.

Die Datei der Institutionen ist über den Befehl Datei>Institutionen zugänglich.

 

Provision für die Quellensteuer