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Stundenlohn - Berechnung jährliche Quellensteuer - monatliche Bezahlung JA (H101)

Quellensteuereinstellungen für Stundenlohn mit folgenden Optionen :

  • Kanton annualisiert
  • Monatliche Bezahlung Ja.

Details für diese Konfiguration vom Typ Stundenlohn :

  1. Mitarbeiter mit Stundenlohn, monatliche Lohnabrechnung, aber nicht für das ganze Jahr, keine Lohnabrechnung für März.
  2. Code Quellensteuertabelle für einen Kanton mit annualisierten Quellensteuer.
  3. Quellensteuertarif je nach Situation der Person.
  4. Geschätzter Beschäftigungsgrad für BFS, keine Auswirkung auf die Berechnung.
  5. Eintrittsdatum im Laufe des Monats : 10.01.2024
  6. Austrittsdatum im Laufe des Monats : 15.04.2024 (kein Eintritt/Austritt im Laufe des Zeitraums)
  7. Dynamische Lohnart 5076.xxx auf Lohnabrechnung mit Satz.
  8. Lohnart  Quellensteuerbetrag Total 5083.10, die alle QS-Berechnungszeilen oder rückwirkende Berechnungen übernimmt und auf Position 12 des Lohnausweises erscheint.
  9. Anzahl der effektiven Tage auf Lohnabrechnungen basierend auf 30 SUVA-Tagen (Spalte einblenden).
  10. Kumulierung der Tage ab dem Eintritt des laufenden Jahres, die zur Berechnung der massgebenden Lohns dient.
  11. Rubrik Monatliche Bezahlung auf Ja.

Methode zur Berechnung des massgebenden Lohns :

  1. Massgebender periodischer kumulierter Lohn im April (Lohnart 5070.20) geteilt durch die Gesamtzahl der berechneten Tage (J) aller Lohnabrechnungen (Achtung: Da es in der Periode (E bis F) keine weiteren Ein- oder Austrittsdaten gibt, müssen für diese Berechnung auch die 30 QS-Tage im März berücksichtigt werden) und multipliziert mit 360 (B) ergibt das annualisierte periodische Total.

    Fr. 8’215.65 / 96 * 360 = Fr. 30’808.69
  2. Hinzufügen einer möglichen kumulierten aperiodischen Summe im April (Lohnart 5070.50).

    Fr. 30’808.69 + Fr. 1000.- = Fr. 31’808.69
  3. Ergibt die annualisierte massgebende Lohnsumme (Lohnart 5070.60).
  4. Diese Summe geteilt durch 12 ergibt den letzten massgebenden Lohn des Monats (Lohnart 5070.70). Dieser massgebende Lohn gibt den Steuersatz gemäss dem Tarif (C) der Tabelle Quellensteuer (B) zurück. Er wird auf der Lohnabrechnung April (G) unter der Lohnart 5076.xxx aufgeführt, die dynamisch erstellt wird, indem der Tarif des Mitarbeiters für den laufenden Monat abgerufen wird.

    Fr. 31’808.69 / 12 = Fr. 2’650.72 massgebender Lohn unter Lohnart 5070.70.

 

 

 

Stundenlohn - Berechnung jährliche Quellensteuer - monatliche Bezahlung JA (H101)