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Berechnung des massgebenden Lohns mit Jahresmethode für die Quellensteuer

Im Rahmen des Quellensteuerabzugs für einen Kanton mit der Berechnungsmethode "Jährlich" müssen Sie die kumulierten quellensteuerpflichtigen Beträge seit Jahresbeginn berücksichtigen und nicht jede Lohnabrechnung einzeln nehmen.

 

Der kumulierte Quellensteuerlohn pro Tarif (Lohnart 5075.xxx) wird mit dem Satz des massgebenden Lohnes des laufenden Monats (Lohnart 5070.70) multipliziert. Anschliessend werden die Quellensteuerabzüge der Vormonate (Lohnart 5076.xxx) abgezogen, um den Beitragsbetrag zu erhalten, der unter der Lohnart (5076.xxx) des laufenden Monats erscheinen wird.

 

Sie können die individuelle Statistik des Mitarbeiterdatensatzes ausdrucken, wenn Sie diese Zeilen einsehen und die Kontrollrechnung durchführen möchten.

 

Die Quellensteuerrichtlinie jedes Kantons oder Ihr Treuhänder können Ihnen genauere Informationen über diese Berechnungsmethode geben.

Berechnung des massgebenden Lohns mit Jahresmethode für die Quellensteuer