Stundenlohn - Berechnung monatliche Quellensteuer- unregelmässige Arbeit - monatliche Bezahlung NEIN (H210)
Quellensteuereinstellungen für Stundenlohn mit folgenden Optionen :
- Kanton monatlich
- Unregelmässige Arbeit angekreuzt
- Monatliche Bezahlung Nein.
Achtung: falls die monatliche Bezahlung inaktiv ist, wird die Berechnungsmethode der Quellensteuer geändert und basiert auf den periodischen massgebenden kumulierten Lohn und die 2'160 jährlichen Stunden (siehe Punkt 1). Die folgenden Rubriken in orangen Farbe werden nicht mehr berücksichtigt.
Details für diese Konfiguration vom Typ Stundenlohn :
- Mitarbeiter mit Stundenlohn, monatliche Lohnabrechnung, aber nicht für das ganze Jahr, keine Lohnabrechnung für März.
- Code Quellensteuertabelle für einen Kanton mit monatlichen Quellensteuer.
- Quellensteuertarif je nach Situation der Person.
- Geschätzter Beschäftigungsgrad für BFS, keine Auswirkung auf die Berechnung.
- Eintrittsdatum im Laufe des Monats : 10.01.2024.
- Austrittsdatum im Laufe des Monats : 15.04.2024 (kein Eintritt/Austritt während dem Zeitraum).
- Dynamische Lohnart 5076.xxx auf Lohnabrechnung mit Satz.
- Lohnart Quellensteuerbetrag Total 5083.10, die alle QS-Berechnungszeilen oder rückwirkende Berechnungen übernimmt und auf Position 12 des Lohnausweises erscheint.
- Anzahl der effektiven Tage auf Lohnabrechnungen basierend auf 30 SUVA-Tagen (Spalte einblenden).
- Anzahl der Stunden im Januar (oder im berechneten Monat), der für die Berechnung des massgebenden Lohns benutzt wird.
- Rubrik Monatliche Zahlung auf Nein.
- N/A
- Unregelmässige Arbeit
Methode zur Berechnung des massgebenden Lohns :
Für Januar :
- Periodischer massgebender Lohn von Januar (Lohnart 5070.10) geteilt durch die Anzahl der Stunden von Januar (J) (Lohnart 1005.90) und multipliziert mit 180 Stunden (B) ergibt die annualisierte periodische Summe.
Fr. 1’564.90 / 65 * 180 = Fr. 4’333.57 - Hinzufügen einer möglichen kumulierten aperiodischen Summe im Januar (Lohnart 5070.40).
Fr. 4’333.57 + Fr. 1000.- = Fr. 5’333.57 massgebender Lohn unter Lohnart 5070.70. - Dieser massgebender Lohn ergibt den Steuersatz gemäss dem Tarif (C) der Tabelle Quellensteuer (B). Er wird auf der Lohnabrechnung April (G) unter der Lohnart 5076.xxx aufgeführt, die dynamisch erstellt wird, indem der Tarif des Mitarbeiters für den laufenden Monat abgerufen wird.
- Identische Berechnung für die folgenden Monaten OHNE Annualisierung.
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